Bei uns erhalten Sie genau das richtige Gutachten für Ihr Vorhaben.
Wertermittlungen und „Gutachten“ gibt es viele. Von der kostenlosen Internetbewertung bis zum überteuerten Gutachten finden Sie viele Angebote im Internet.
Wir sind Ihr Partner, wenn Sie eine Beratung vom Profi benötigen und ein Gutachten, das zu Ihnen passt.

Arten von Gutachten
Verkehrswert-gutachten
Rechte & Belastungen
Die Rechte und Belastungen sind durch eine Bewilligungsurkunde im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Ermittlung der Wertermittlung der Rechte oder Belastungen ist Aufgabe qualifizierter Sachverständiger.
Beleihungswert-gutachten
Kurzbewertung / Marktwert-schätzung
Ankaufsberatung
Verschiedene Verfahren
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken besteht aus dem Bodenwert und bei bebauten Grundstücken zusätzlich aus dem Gebäudewert, ggf. kommt noch Zubehör hinzu (Aufwuchs etc.). Zur Ermittlung des Verkehrswerts sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen (§ 8 Abs. 1 ImmoWertV).
Beim Vergleichsverfahren (§ 15 ImmoWertV) wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreise ermittelt.
Das Sachwertverfahren hat allerdings den Nachteil, dass es Markt- / Lageschwankungen nicht ausreichend berücksichtigt. Daher wird der errechnete Sachwert noch mit einem Korrekturfaktor (Sachwertfaktor) multipliziert, der die Marktlage widerspiegelt.

Anlässe für Gutachten
Bei einer Erbschaft oder einer Schenkung ist die Zahlung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an das Finanzamt fällig. Der tatsächliche Marktwert weicht oftmals erheblich von der Wertermittlung des zuständigen Finanzamtes ab. Durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen kann die Höhe der Steuerzahlung meist gesenkt werden.
Ein Ende der Partnerschaft ist schmerzhaft für alle Beteiligten. Die Bewertung von Immobilienvermögen innerhalb der Partnerschaft sollte deshalb keine weiteren Probleme verursachen. Wenn Immobilien zum Vermögen der Partner gehören, ist eine sachverständige Begutachtung von grundlegender Bedeutung. Bei der Aufteilung des Vermögens ist die Ermittlung des objektiven Verkehrswertes Grundvoraussetzung. Bei der Ermittlung des ehelichen Zugewinns muss zusätzlich die Entwicklung des Verkehrswertes und die exakte Abgrenzung der Wertermittlungsstichtage über die Dauer der Ehe ermittelt werden. Eine Immobilienbewertung durch einen professionellen Sachverständigen schafft eine klare Verhandlungsgrundlage für den Zugewinnausgleich und ermöglicht eine faire und einvernehmliche Aufteilung.
Sie möchten Ihrer Immobilie verkaufen, sind sich aber nicht sicher welchen Verkaufspreis Sie erzielen können? Durch die Erfahrung eines kompetenten Sachverständigen erfahren Sie den marktgerechten Preis Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der Beschaffenheit Ihrer Immobilie. Das Gutachten stellt nebenbei eine sachliche Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen dar.
Als Kaufinteressent bekommen Sie durch die richtige Bewertung der Immobilie Transparenz und Sicherheit.
Für die Aufnahme eines Kredits benötigt das Kreditinstitut Sicherheiten. Meist wird die zu finanzierende Immobilie als Sicherheit hinterlegt, indem Grundschulden auf die Immobilie eingetragen werden. Ein qualifizierter Immobiliengutachter ermittelt den Beleihungswert der als Sicherheit hinterlegten Immobilie, der während der Finanzierungslaufzeit mittelfristig zu erzielen ist, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann.
Die pauschale Berechnung des Grundbesitzwertes durch das Finanzamt (z.B. bei Betriebsauflösungen) kann vom tatsächlichen Marktwert erheblich abweichen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Wertansätze der Steuerbehörde durch ein Verkehrswertgutachten mit spezifischerer Betrachtungsweise richtigzustellen. Um auf diese Weise die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, muss das Gutachten allerdings von qualifizierten Sachverständigen erstattet werden.
Bei Vormundschaft, Pflegschaft und gesetzlicher Betreuung muss sich der gerichtlich bestellte Vertreter gegenüber dem Gericht für seine Entscheidungen verantworten. Befinden sich Liegenschaften im Besitz der betreuten Person, muss deren Verwaltung oder Veräußerung marktgerechten Konditionen entsprechen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes gerichtlich verwertbares Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen und anerkannten Sachverständigen.
Bei der Bilanzierung von Unternehmen werden Immobilien im Anlagevermögen berücksichtigt, um den Buchwert des Anlagevermögens und den Vermögensaufbau zu prüfen. Dadurch, dass dies ein wichtiger Indikator für Investoren ist, sollte die Immobilie von einem kompetenten Fachmann verlässlich bewertet werden.
Können Sie als Ihren Kredit nicht zurückzahlen, kommt es zur Veräußerung Ihrer Immobilie durch die Zwangsversteigerung. Bei Uneinigkeit über die Nutzung der Immobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Grundlage für die Versteigerung ist dann ein Verkehrswertgutachten, das Auskunft über den Immobilienwert gibt.

Jens Schäfer (MRICS)
Geisertstraße 6
75031 Eppingen
Tel.: 07262 – 610 33 33
info@schaefer-immobiliengutachter.de