Willkommen bei Schäfer immobilien bewertung
Von der Marktwertschätzung bis zum gerichtlich anerkannten Verkehrswertgutachten.
DIPL.-Sachverständiger Jens Schäfer

Bei uns erhalten Sie genau das richtige Gutachten für Ihr Vorhaben.

Von der einfachen Marktwertschätzung bis hin zum gerichtlich anerkannten Verkehrswertgutachten sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Wertermittlungen und „Gutachten“ gibt es viele. Von der kostenlosen Internetbewertung bis zum überteuerten Gutachten finden Sie viele Angebote im Internet.

Wir sind Ihr Partner, wenn Sie eine Beratung vom Profi benötigen und ein Gutachten, das zu Ihnen passt.

Team

Arten von Gutachten

Verkehrswert-gutachten

Der Verkehrswert bzw. der Marktwert einer Immobilie gibt den möglichen Kaufpreis einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an. Aufgrund der ständigen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt ist der Verkehrswert ein sehr punktueller Wert, der sich immer auf den Tag der Wertermittlung bezieht. So kann sich der Markt für vergleichbare Immobilien beispielsweise innerhalb von kurzer Zeit schnell ändern, weil sich entweder das Angebot oder die Nachfrage geändert haben. Das heißt, dass in diesem Fall der Verkehrswert entsprechend höher oder geringer sein kann.

Rechte & Belastungen

Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Erbbaurecht, Leitungsrechte, Wegerechte, Bauvorschriften und auch der Denkmalschutz haben entsprechende Auswirkungen auf den Verkehrswert einer Immobilie, weil sie teilweise massive Einschränkungen der Eigentumsrechte der jeweiligen Eigentümer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken darstellen.
Die Rechte und Belastungen sind durch eine Bewilligungsurkunde im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Ermittlung der Wertermittlung der Rechte oder Belastungen ist Aufgabe qualifizierter Sachverständiger.

Beleihungswert-gutachten

Für die Finanzierung einer Immobilie ist die Bewertung der Immobilie, die als Sicherheit für den Kredit dient, für das Kreditinstitut eine Grundlage zur Berechnung der Konditionen. Der Beleihungswert ist im Gegensatz zum Verkehrswert ein nachhaltiger Wert, der über die Dauer der Finanzierung mittelfristig bei einem Verkauf zu erzielen ist. Er ist dabei unabhängig von Marktschwankungen. Je höher der Beleihungswert, desto sicherer ist die Kreditvergabe für Bank. Deshalb sollte der Beleihungswert von qualifizierten Sachverständigen ermittelt werden.

Kurzbewertung / Marktwert-schätzung

In manchen Fällen ist kein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich. Doch auch eine Marktwertschätzung sollte von einer fundierten Stelle kommen. Unsere Kurzbewertungen sind ideal für Fälle in denen nicht zwingend ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten notwendig ist. Auch in diesen Fällen sollte aber unbedingt auch die Kompetenz eines erfahrenen Sachverständigen gegenüber einer oberflächlichen Bewertung vorgezogen werden.

Ankaufsberatung

Sie haben sich entschlossen eine Immobilie zu kaufen und sind auch schon fündig geworden? Sind Sie sich sicher, dass der Angebotspreis der Immobilie dem tatsächlichen Marktwert entspricht? Mit einer Bewertung durch einen erfahrenen Sachverständigen erhalten Sie bei einem Besichtigungstermin eine präzise Einschätzung zum Wert der Immobilie. Sie erhalten eine fundierte Auskunft dazu, wieviel Ihr Wunschobjekt tatsächlich wert ist. Auch für die anstehende Finanzierung oder für die Kaufpreisverhandlung ist die Expertise sinnvoll.

Verschiedene Verfahren

Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken besteht aus dem Bodenwert und bei bebauten Grundstücken zusätzlich aus dem Gebäudewert, ggf. kommt noch Zubehör hinzu (Aufwuchs etc.). Zur Ermittlung des Verkehrswerts sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen (§ 8 Abs. 1 ImmoWertV).

Vergleichswertverfahren
Hier wird das zu bewertende Objekt direkt mit bereits verkauften gleichartigen Objekten verglichen. In der Praxis kommen solche Fälle regelmäßig bei Wohnungseigentum vor. Bodenwerte werden vom Gutachterausschuss aus den durchgeführten Verkäufen in Vergleichswertverfahren ermittelt und als lokale Bodenrichtwerte veröffentlicht.
Beim Vergleichsverfahren (§ 15 ImmoWertV) wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreise ermittelt.
Ertragswertverfahren
Hier wird davon ausgegangen, dass sich der Wert eines bebauten Grundstückes aus dem Ertrag errechnen lässt. Unterstellt man, dass ein Grundstückserwerber ein Grundstück unter Renditegesichtspunkten, d.h. als Geldanlage oder zum Gelderwerb kauft, ist dieser Ansatz nahe dem Grundstücksmarkt. Beim Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV) wird der Überschuss der marktüblich erzielbaren Erträge über die Bewirtschaftungskosten ermittelt. Der auf den Wertermittlungsstichtag bezogene Barwert des über die Restnutzungsdauer erzielbaren Reinertrags, ergänzt um den Bodenwert, ergibt den Ertragswert des Grundstücks.
Sachwertverfahren
Hier orientiert sich der Wert an den Herstellungskosten einer Immobilie und damit anderen Herstellungswert. Er trifft keinerlei Aussage über die Rentabilität; er ist vielmehr eine Antwort der fiktiven Reproduktion.
Das Sachwertverfahren hat allerdings den Nachteil, dass es Markt- / Lageschwankungen nicht ausreichend berücksichtigt. Daher wird der errechnete Sachwert noch mit einem Korrekturfaktor (Sachwertfaktor) multipliziert, der die Marktlage widerspiegelt.

Anlässe für Gutachten

Bei einer Erbschaft oder einer Schenkung ist die Zahlung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an das Finanzamt fällig.  Der tatsächliche Marktwert weicht oftmals erheblich von der Wertermittlung des zuständigen Finanzamtes ab. Durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen kann die Höhe der Steuerzahlung meist gesenkt werden.

Ein Ende der Partnerschaft ist schmerzhaft für alle Beteiligten. Die Bewertung von Immobilienvermögen innerhalb der Partnerschaft sollte deshalb keine weiteren Probleme verursachen. Wenn Immobilien zum Vermögen der Partner gehören, ist eine sachverständige Begutachtung von grundlegender Bedeutung. Bei der Aufteilung des Vermögens ist die Ermittlung des objektiven Verkehrswertes Grundvoraussetzung. Bei der Ermittlung des ehelichen Zugewinns muss zusätzlich die Entwicklung des Verkehrswertes und die exakte Abgrenzung der Wertermittlungsstichtage über die Dauer der Ehe ermittelt werden. Eine Immobilienbewertung durch einen professionellen Sachverständigen schafft eine klare Verhandlungsgrundlage für den Zugewinnausgleich und ermöglicht eine faire und einvernehmliche Aufteilung.

Sie möchten Ihrer Immobilie verkaufen, sind sich aber nicht sicher welchen Verkaufspreis Sie erzielen können? Durch die Erfahrung eines kompetenten Sachverständigen erfahren Sie den marktgerechten Preis Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der Beschaffenheit Ihrer Immobilie.  Das Gutachten stellt nebenbei eine sachliche Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen dar.

Als Kaufinteressent bekommen Sie durch die richtige Bewertung der Immobilie Transparenz und Sicherheit.

Für die Aufnahme eines Kredits benötigt das Kreditinstitut Sicherheiten. Meist wird die zu finanzierende Immobilie als Sicherheit hinterlegt, indem Grundschulden auf die Immobilie eingetragen werden. Ein qualifizierter Immobiliengutachter ermittelt den Beleihungswert der als Sicherheit hinterlegten Immobilie, der während der Finanzierungslaufzeit mittelfristig zu erzielen ist, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann.

Die pauschale Berechnung des Grundbesitzwertes durch das Finanzamt (z.B. bei Betriebsauflösungen) kann vom tatsächlichen Marktwert erheblich abweichen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Wertansätze der Steuerbehörde durch ein Verkehrswertgutachten mit spezifischerer Betrachtungsweise richtigzustellen. Um auf diese Weise die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, muss das Gutachten allerdings von qualifizierten Sachverständigen erstattet werden.

Bei Vormundschaft, Pflegschaft und gesetzlicher Betreuung muss sich der gerichtlich bestellte Vertreter gegenüber dem Gericht für seine Entscheidungen verantworten. Befinden sich Liegenschaften im Besitz der betreuten Person, muss deren Verwaltung oder Veräußerung marktgerechten Konditionen entsprechen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes gerichtlich verwertbares Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen und anerkannten Sachverständigen.

Bei der Bilanzierung von Unternehmen werden Immobilien im Anlagevermögen berücksichtigt, um den Buchwert des Anlagevermögens und den Vermögensaufbau zu prüfen. Dadurch, dass dies ein wichtiger Indikator für Investoren ist,  sollte die Immobilie von einem kompetenten Fachmann verlässlich bewertet werden.

Können Sie als Ihren Kredit nicht zurückzahlen, kommt es zur Veräußerung Ihrer Immobilie durch die Zwangsversteigerung. Bei Uneinigkeit  über die Nutzung der Immobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Grundlage für die Versteigerung ist dann ein Verkehrswertgutachten, das Auskunft über den Immobilienwert gibt.

Zertifizierungen

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen. Es wurde 1868 in England gegründet und wurde 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs, verliehen durch Königin Viktoria.

Chartered Surveyors kann werden, wer entsprechende Eignungsverfahren (APC-Verfahren Assessment of Professional Competence und das FA Final Assessment) durchläuft und ein Studium an einem durch die RICS akkreditierten Institut erfolgreich absolviert hat.

RICS setzt sich für dieinternationale Standardisierung ein und veröffentlicht eigene Standards („Red Book“). Die Red Books gelten als Standardwerk in der Immobilienbewertung.

Die RICS ist als Berufsverband weltweit tätig. Die Hauptaufgaben der RICS sind:

Regulierung und Förderung des Berufsstandes
Aufrechterhaltung hoher Standards in der Ausbildung sowie in der Berufsausübung
Schutz der Kunden und Verbraucher durch Einhaltung eines strengen Verhaltenscodex
Unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung

Die RICS ist seit 1993 in Deutschland präsent und unterhält in Deutschland neun Regionalgruppen, welche in regelmäßigen Abständen Vorträge und Mitgliedertreffen organisieren.
In fachlicher Hinsicht besteht eine Reihe so genannter „Professional Groups“, welche fachspezifische Themen in regelmäßig stattfindenden Meetings diskutieren (Residential Property, Commercial Property, Asset Management, Geomatics, Valuation, Sustainability Strategies, Built Environment – Projektmanagement und Bauwirtschaft, Spezialimmobilien).

Zum „Recognised European Valuer“ (REV) dürfen nur Sachverständige der Immobilienbewertung ernannt werden, die die fachlichen Voraussetzungen der überdurchschnittlichen Qualifikation zur Immobilienbewertung erfüllen, die „European Valuation Standards“ der TEGoVA befolgen, dauerhafte lebenslange Fortbildung betreiben, persönlich integer sind und unabhängig die Immobilienbewertung vollziehen.

Der REV-Status ist das Gütesiegel in der Immobilienbewertung und zeigt internationalen und lokalen Kunden, dass der Gutachter für einen einheitlich hohen europäischen Praxisstandard qualifiziert ist.

Die Buchstaben „REV“ ermöglichen es grenzüberschreitenden Immobilieninvestoren, lokale Gutachter zu identifizieren, die auf einem erkennbaren europäischen Niveau qualifiziert sind. Dies gibt sowohl großen als auch kleinen lokalen Bewertungsfirmen die Möglichkeit, den stetig wachsenden Markt für paneuropäische Investorenkunden zu erschließen.

Der größte Einfluss von REV liegt jedoch auf lokalen Kunden. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit suchen lokale Kunden nach Fachleuten mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen, die ihnen helfen können, schwierige Investitions- und Preisentscheidungen zu treffen. Hier liegt der Wettbewerbsvorteil für REV-Gutachter in ihrem garantierten Mindestniveau an Bildung und Erfahrung und der Fähigkeit, globale und lokale Bewertungsauswirkungen zu interpretieren, die sich aus der nachgewiesenen Vertrautheit mit europäischen Bewertungsstandards ergeben.

Immobiliengutachter/in HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke – kurz CIS HypZert (F) – ermitteln Markt- und Beleihungswerte sämtlicher Immobilienarten – von Standardimmobilien bis hin zur Managementimmobilie.

Die HypZert ist die führende Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter und Immobiliengutachterinnen in der Finanzwirtschaft.

Die von der HypZert ausgestellten Zertifikate garantieren Qualität und Professionalität, langjährige Berufserfahrung und Know-how. Die zertifizierten Gutachterinnen und Gutachter profitieren von einem einzigartigen Netzwerk – in Deutschland, aber auch im Ausland.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist ein großer deutscher Unternehmensverband in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD ist ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissenstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige Immobilien-wirtschaftliche Wissen überprüft wird.

IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen.

Die DIN EN 15733 gibt es seit 2010 für Immobilienmakler und gilt als Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern. Verbraucher haben mit der DIN EN 15733 einen wichtigen Leitfaden für die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern. Die Norm gilt in 31 europäischen Ländern. Sie definiert die Anforderungen an Immobilienmakler und setzt Qualitätsmaßstäbe.

In der Norm sind die fachliche Mindestqualifikation für einen Immobilienmakler festgeschrieben. Zertifizierte Immobilienmakler müssen bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten.

Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich außerdem die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden. Nach dem Moralkodex dürfen sie zudem keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen machen. Für Verbraucher und Kunden von Immobilienmaklern wird es in Zukunft immer öfter darum gehen auf die Ziffern „15733“ und eine Zertifizierung des Maklerbüros nach der DIN EN 15733 zu achten. Einen besseren Schutz der eigenen Interessen in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler gibt es derzeit in Deutschland nicht.

Nachdem ich 2011 die Ausbildung zum Sachverständigen der Immobilienbewertung begonnen habe, konnte ich mein Wissen durch das Studium und einer Vielzahl von Weiterbildung stetig vertiefen.

In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt. Tatsächlich dürfen sich demnach auch nicht qualifizierte und ausreichend ausgebildete Gutachter als Sachverständige bezeichnen. Der Begriff allein bietet demnach keine Gewähr für Qualität.
Deshalb habe ich mich durch die IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellen und vereidigen lassen. Beim Bestellungsverfahren werden durch die IHK die besondere Sachkunde, Qualifikation und Integrität besonders geprüft.

Die IHK bescheinigt durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, dass ich als Sachverständiger in meinem Fachgebiet über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfüge somit besonders qualifiziert bin.
Ebenfalls wurde ich darauf vereidigt, meine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie meine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

Wir sind für Sie da!
schäfer immobilien bewertung
Jens Schäfer (MRICS)
Geisertstraße 6
75031 Eppingen
Tel.: 07262 – 610 33 33
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